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FAQ

 

Frage:
Wie komme ich zu einem Kita-Platz?

Antwort:
Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung wird durch den Landkreis Märkisch-Oderland geprüft.

Frage:
Welche Veränderungen ergeben sich dadurch für die Eltern?

Antwort:
Die Feststellung des Rechtsanspruchs ist die Voraussetzung für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte, Kindertagespflege oder anderen Angeboten. Die Eltern stellen Ihre Anträge nicht mehr bei ihren zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltungen, sondern beim Jugendamt des Landkreises.

Frage:
Wo sind diese Anträge erhältlich?

Antwort:
Eltern erhalten die Anträge in den Kitas, in ihrer zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung und im Jugendamt des Landkreises. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Anträge hier oder unter www.maerkisch-oderland.de abzurufen.

Frage:
Wo sind die Anträge abzugeben?

Antwort:
Zur Abgabe der Anträge müssen die Eltern nicht persönlich das Jugendamt in Seelow aufsuchen. Diese können per Post, Fax sowie E-Mail eingereicht werden. Die entsprechenden Adressen sind auf den Anträgen vermerkt.

Frage:
Wie lange dauert in der Regel die Bearbeitungszeit?

Antwort:
Die Anträge sollten möglichst 2 - 3 Monate vor Betreuungsbeginn eingereicht werden. Falls eine kurzfristige Prüfung erfolgen muss, z.B. bei einer kurzfristigen Arbeitsaufnahme, wird eine zeitnahe Bearbeitung durch das Jugendamt realisiert.

Frage:
Wo beantrage ich den Kita-Platz?

Antwort:
Die Anmeldung des Kindes in der Kindertagesstätte erfolgt nach wie vor beim Träger oder der Leitung der Einrichtung. Die Bereitstellung des Platzes wird dort entschieden. Sollte ein Platz bei einer Kindertagespflegeperson gewünscht werden, ist dafür das Jugendamt der zuständige Ansprechpartner.

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